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   BVerfG, 17.04.1998 - 2 BvR 374/91   

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https://dejure.org/1998,12043
BVerfG, 17.04.1998 - 2 BvR 374/91 (https://dejure.org/1998,12043)
BVerfG, Entscheidung vom 17.04.1998 - 2 BvR 374/91 (https://dejure.org/1998,12043)
BVerfG, Entscheidung vom 17. April 1998 - 2 BvR 374/91 (https://dejure.org/1998,12043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Verfassungsmäßigkeit der in EStG § 2a auch mit Wirkung für den negativen Progressionsvorbehalt enthaltenen Beschränkung des steuermindernden Ausgleichs durch negative ausländische Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.10.1990 - I R 177/87

    Geltendmachung von Verlusten aus der Vermietung eines in Belgien belegenen

    Auszug aus BVerfG, 17.04.1998 - 2 BvR 374/91
    - gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Oktober 1990 - I R 177/87 - b) mittelbar gegen § 2a EStG hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin.
  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 43/00

    Kapitalgesellschaft - Geschäftsführer - Ausländische Kapitalgesellschaft -

    Die Verfassungsbeschwerden gegen die BFH-Urteile in BFHE 165, 512, BStBl II 1992, 192, in BFH/NV 1992, 174 und BFH/NV 1994, 100 sowie gegen die Beschlüsse I R 88/91 und IV B 21/92 hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschlüsse vom 20. April 1998 2 BvR 62/92; vom 17. April 1998 2 BvR 374/91; vom 27. März 1998 2 BvR 1986/93, 2 BvR 2058/92 und 2 BvR 220/92, jeweils NV).
  • BFH, 12.10.1994 - I B 86/94

    Rechtmäßigkeit der Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Dabei haben sie auf die vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter dem Aktenzeichen 2 BvR 374/91 anhängige Verfassungsbeschwerde hingewiesen.

    Im Einvernehmen mit den Beteiligten hat das FG durch Beschluß vom 9. Juli 1991 das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 374/91 angeordnet.

  • FG Baden-Württemberg, 09.06.2008 - 6 K 406/04

    Einschränkung des Abzugs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Auch die Einführung des § 2a EStG im Jahre 1982 ohne jegliche Übergangsregelung für bestehende ausländische Einkunftsquellen hat der verfassungsrechtlichen Überprüfung standgehalten (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 27. März 1998 2 BvR 1986/93, und vom 17. April 1998 2 BvR 374/91).
  • FG Niedersachsen, 18.03.2003 - 13 K 2/99

    Anerkennung von Verlusten aus einem Ferienhaus in Schweden; Verfassungsmäßigkeit

    Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen eingelegten Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Beschluss vom 27. März 1998 2 BvR 2058/92; juris; BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Beschluss vom 27. März 1998 2 BvR 220/92; juris; BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Beschluss vom 27. März 1998 2 BvR 1986/93; juris; BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Beschluss vom 17. April 1998 2 BvR 374/91, juris; BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Beschluss vom 20. April 1998 2 BvR 62/92, juris).
  • FG Düsseldorf, 03.06.1998 - 7 K 6327/96

    Berücksichtigung von Werbungskostenüberschüssen für eine Eigentumswohnung bei den

    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung schließt die Bildung eines Vertrauenstatbestandes aus, der über die im Steuerbescheid für ein Veranlagungsjahr zugrundegelegte Entscheidung hinausgeht (vgl. BFH, Urteil vom 17.10.1990 - I R 177/87 - BFH/NV 1992, 174 bestätigt durch BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des 2. Senats vom 17.4.1998 - 2 BvR 374/91 -, nicht veröffentlicht).
  • FG Münster, 14.05.1998 - 14 K 1520/95
    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 2 a EStG 1983 bestehen nicht (BVerfG vom 17.04.1998 2 BvR 374/91).
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